Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
gemeinsam werben GmbH & Co. KG
Sternstraße 102
20357 Hamburg
Hamburg
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
gemeinsam werben ist eine Werbeagentur mit Sitz in Hamburg Schanzenviertel, die Seite www.gemeinsam-werben.de dient der Information.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Als Agentur mit Schwerpunkt auf B2B erarbeiten wir strategische Kommunikation, gestalten und setzen für unsere Kunden Kommunikation um. Diesen Ablauf nutzen wir meist für den Gesundheitsbereich und Erneuerbare Energien. Zusätzlich betreiben wir ein Greenscreen-Studio. Auf unserer Website erläutern wir unsere Leistungen und erklären Cases. Sie können auf unserer Website Termine beantragen oder ein Whitepaper mit Hinweisen für die Konzeption herunterladen. Die Seite dient der Information.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist weitestgehend mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
- Einige Sprungmarken, um visuelle Inhalte zu wechseln, sind nicht über Tab steuerbar, wir arbeiten daran.
- Als visuelles Unternehmen können wir den Kontrastumfang nicht immer einhalten. Benutzen Sie bitte ggf. das Kontrasttool.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 05.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.05.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht neben unserer Selbsteinschätzung auf der Prüfung durch entsprechende Tools.